Verwaltungsgerichtsbarkeit

Gesetz Nr. 554/2004 ist der rechtliche Rahmen im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Grundsätzlich bezieht sich dieser Bereich auf die Stretigkeiten die von den zuständigen  Gerichten gelöst werden und bei denen mindestens eine Partei eine Behörde ist und der Konflikt entweder wegen des Abschlusses eines Verwaltungsaktes entstanden ist, oder wegen die ungerechtfertigte Weigerung eine Anfrage zu lösen, die sich im Bezug auf ein Recht oder ein berechtigtes Interesse bezieht.

Die Anwälte der Anwaltskanzlei Budusan und Partner unterstützen Einzelpersonen und / oder juridische Personen in Bezug auf ihre Beziehung mit den Verwaltungsorganen und öffentlichen Behörde.

Die Hauptaktivitäten in diesem Bereich sind folgende:

  1. a) Analyse von amtlichen Dokumenten und Beratung in Bezug auf die Angemessenheit der bestimmten Verwaltungsakte;
  2. b) Vertretung und Unterstützung bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren;
  3. c) Vertretung und Unterstützung in Streitverfahren vor den zuständigen Verwaltungsgerichten;
  4. d) Vertretung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme und Lösung von Ausnahmen in den Verwaltungsakten und Streitverfahren über die Aussetzung von Verwaltungsakten;
  5. e) Darstellung, Unterstützung und Beratung für Privatpersonen und Unternehmen vor den Behörden;
  6. f) Vertretung, Unterstützung und Beratung in einem Verfahren für die Vergabe der öffentlichen Aufträge, öffentlichen Konzessionsverträge und Dienstleistungskonzession;
  7. g) Anfechtung der Angebote und andere Möglichkeiten der Vergabe öffentlicher Aufträge, öffentlicher Konzessionsverträge und Dienstleistungskonzession;
  8. h) Vertretung und Beratung, um Betriebsgenehmigungen oder Baugenehmigungen zu erhalten.
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