Inhalt: Jeder Gesellschafter, der die Bestimmungen der Satzung verstoesst oder begeht, kann aus einem GmbH ausgeschlossen werden.
Der Ausschluss wird durch einen Gerichtsbeschluss gemacht, auf Antrag der Gesellschaft oder eines anderen Gesellschafters.
Obwohl der Partner ausgeschlossen wurde, bleibt er verantwortlich fuer die Verluste und wird nur bis zum Tag des Ausschlusses Anspruch auf die Leistungen der Gesellschaft haben.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Ein Mitarbeiter wird sich in Kürze bei Ihnen melden und Ihnen die nächsten Schritte erläutern.