Arbeitsrecht
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- Diana Flavia Barbur
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Arbeitsrecht ist nicht nur sehr formalistisch, sondern er enthält auch eine besondere Regel: der Arbeitsgeber hat die Beweispflicht, das heißt dass er ist verpflichtet zu prüfen dass alle Entscheidungen die er gegenüber den Arbeitsnehmer trifft, richtig und legal sind.
Deswegen achten unsere Anwälte besonders auf Risikovermeidung auf, und beraten die Arbeitsgeber betreffend diesen Entscheidungen auch bevor der öffentlichen und offiziellen Bekanntmachung.
Wir halten für wichtig den Mandant und seine Tätigket gut zu kennen und verstehen, weil nur so können wir seine Bedürfnisse effizient erfüllen.
Die meiste Tarifverträge und interne Regeln haben ähnliche Inhalte, aber zwischen verschiedene Unternehmen kann es auch wichtige Unterschiede geben, betreffend den Vertraulichkeitsvereinbarungen, den professionellen Beurteilungen oder den disziplinären Vergehen. Diese besondere Elemente nimmt man im Betracht falls es Arbeitskonflikte gibt, und können entscheidend bei einer Arbeitsklage vor Gericht sein.
Unsere Anwälte beraten Arbeitsgeber bei der Erstellung und beim Abschluss von Tarifverträge, von interne Regeln, Personalpolitik und Einstellungspraktiken. Darüber hinaus können wir auf Ersuchen des Arbeitsgebers mit den Arbeitsnehmer treffen, um denen den Inhalt und Bedeutung der obengenannten Dokumenten zu erklären.
Wir achten dass alle Entscheidungen des Arbeitsgebers die gesetzliche Vorschriften beachten, die gesetzliche Termine und alle andere Pflichten beachten.
Falls der Arbeitsgeber einen Personalabbau machen muss, wegen Geschäftsrückgang oder aufgrund technologischer Verbesserungen, helfen wir im ganzen Verfahren, weder es um individuelle oder kollektive Entlassungen geht.
Wir räpresentieren den Arbeitsgeber auch vor Gericht, falls die Arbeitsnehmer seine Entscheidungen bestreiten.
Falls die Arbeitsnehmer Schaden verursachen sollen sie zum Schadenersatz verpflichtet sein. In solchen Fällen sorgen wir dafür dass neben der Straf- oder Arbeitsrechtlicher Verantwortung der Arbeitsnehmer auch Schadenersatz leistet. In dieser Hinsicht können wir im Auftrag des Arbeitsgebers Strafklagen mit Schadenersatzansprüche redaktieren, Zivilklagen, oder können wir helfen außergerichtliche Vergleiche zu schließen.
Weil die Entsendung der Arbeitsnehmer in der EU immer mehr häufig ist, helfen wir beim Erhalten oder Verlängerung des Formulars A1 von der Nationalen Pensionsamt Bucharest.
Wir decken alle Aspekte des Arbeitsrechts, und helfen jeder Arbeitsgeber unabhängig vom Tätigkeitsbereich oder Anzahl von Arbeitsnehmer. Unter unseren bisherigen Kunden befinden sich Arbeitsnehmer in den Bereichen IT, Herstellungsindustrie, Tourismus, Medizin, Großhandel, Buchhaltung, Bauindustrie und Transport.