Handelsrecht

Zivilrecht

Strafrecht

Familienrecht

Versicherungsgesetz

Arbeitsrecht

Umweltschutz

Verbraucherschutz

Gewerblicher Rechtsschutz

Verwaltungs- und Steuerrecht

Nichtregierungs-organisationen

 

Zivilrecht

Das Zivilrecht stellt die Grundlage für jede juristische Handlung oder Sache dar, wobei es das Eigentumsrecht - die Grundlage jeder Rechtsstreitigkeit – ausführlich regelt. Die meisten Rechtsbereiche, vom Handelsrecht bis hin zum Familienrecht basieren auf Grundsätze, die im Zivilrecht geregelt sind, so dass alle unserer Rechtsanwälte in diesem Bereich sehr gut vorbereitet sind. Es ist praktisch unmöglich, ein guter Anwalt zu sein, ohne über gründliche Kenntnisse im Zivilrecht zu verfügen.

 

Die Haupttätigkeiten aus diesem Bereich:

 

Streitigkeiten:

  • Prozesse bezüglich der Wiedergutmachung von Schäden
  • Vertretung in Immobilienstreitigkeiten (Immobilienanspruch, Enteignung, Räumung, Eigentumsabgrenzung, Stilllegung der Arbeiten, Gütertrennung – Austritt aus der Gütergemeinschaft)
  • Erbschaften
  • Verbücherung dinglicher Rechte und sonstige Grundbuchoperationen
  • Prozesse, deren Gegenstand der Erwerb von Rechten oder das Zwingen zur Einhaltung der Verpflichtungen seitens Dritter ist

Beratung:

  • Abschluss von Verkaufs-, Ankaufs- oder Tauschverträgen oder jeglicher juristischen Urkunden, deren Gegenstand die Errichtung von Rechten an Grundstücken oder Gebäuden jeder Art ist, die sich im zivilen oder landwirtschaftlichen, industriellen, geschäftlichen oder Mietkreislauf befinden (inkl. Konzession, Vermietung, Erbbaurecht, Nutzungsrecht, Nutznießung usw.)
  • Überprüfung der Eigentumstitel im Immobilienbereich
  • Betreuung beim Ablauf von Immobilienprojekten
  • jegliche anderen juristischen Beratungstätigkeiten im Immobilienbereich