Inkasso und Zwangsvollstreckung

Bei der Beitreibung von Forderungen ist eine schnelle Reaktion des Gläubigers sehr wichtig, weil die besten Chancen für die Beitreibung der Forderung in den ersten Monaten sind. Ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs wird die gleichzeitige Aktion mit allen gesetzlich vorgesehenen Mitteln empfohlen.

Zu diesem Zweck unterstützen Sie unsere Anwälte vom Anfang an in den außergerichtlichen Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner. Diese Phase beinhaltet auch die Ausarbeitung und Übermittlung einiger Mahnungen und Mitteilungen an dem Schuldner.

Vor Gericht beschäftigen wir uns mit der Ausarbeitung verschiedener Anträgen: Zahlungsaufträge; geringfügige Forderungen; gerichtliche Klagen; Anträge auf Vorsorgemaßnahmen (Pfändung, Forderungspfändung). Wir unterstützen unsere Kunden auch in Schiedsverfahren um die rasche Einführung dieser Verfahren zu gewährleisten, und auch um die verschiedenen Verzögerungstaktiken der Schuldnern zu verhindern.

Bei der Zwangsvollstreckung räpresentieren wir unsere Mandanten um das Verfahren zügig und mit Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Wir vertreten auch Parteien im Gerichtsverfahren betreffend der Durchsetzung: Beschwerden gegen die Ausführung der Zwangsvollstreckung, Pfändung, Validierungsverfahren, usw.

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