Inhalt: Der Grundstein fuer das Recht auf ein faires Verfahren ist die Voraussetzung, dass keine der Parteien gegenueber dem anderen benachteiligt wird. Aus dieser Perspektive gibt es keinen vernuenftigen Grund, eine Differenz in der Behandlung zwischen dem Klaeger und dem Beklagten in einer Scheidung zu rechtfertigen.
