Inhalt: Die Pflicht sich erstmals an einem Vermittler zu wenden, um die Scheidung einer Ehe durchfuehren zu koennen, stellt Fragen ueber die Nachteile und ueber die Nuetzlichkeit dieses Verfahrens. Die Anwendbarkeit dieses Verfahrens spielt eine so grosse Rolle, dass der Gesetzgeber, fuer die Verletzung dieses Verfahrens, die Vorladung als unzulaessig sieht.
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