Der Gebrauch von Zahlungsinstrumente – Orderpapiere und Schecks – kann den Gläubigern nur Vorteile schaffen. Sie sind Vollstreckungstitel, also kann man im Falle der Zahlungsablehnung gerade zur Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und den Bürgen vorgehen, ohne einen Verfahren beim Gericht oder beim Scheidsgericht zu nötigen.
Zusätzlich, mit einige Bedingungen, kann man die Schuld durch diese Zahlungsinstrumente vom Schuldner oder vom Indossant einbringen, je nachdem wie sie Zahlungsfähig sind.
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