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Familienrecht
Wir schätzen die Mandanten, die sich bei uns juristischen Rat hinsichtlich der Streitigkeiten holen, die den empfindlichen Bereich des Familienrechts betreffe und infolge der Verschlechterung der Ehebeziehungen oder de facto entstanden sind.
Wir bieten professionellen Rechtsbeistand den Kunden, die einerseits die Lösung finanzieller Ansprüche zwischen den Ehepartnern möchten, aber andererseits auch die Schlichtung einiger Streitigkeiten bezüglich der Erlangung des Sorgerechts für Minderjährige.
In diesem Bereich haben wir folgende Schwerpunkte:
- Scheidung
- Aufteilung gemeinschaftlicher Güter –entweder durch Verhandlung oder im Rechtswege
- Erlangung/Wiedererlangung des Sorgerechts für Minderjährige
- Anerkennung der Vaterschaft
- Sicherstellung des Unterhaltsbeitrags an den sorgeberechtigten Elternteil
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