Nicht zurückzahlbare Fonds

Die Rechtsanwälte unserer Anwaltsgesellschaft bieten Rechtsberatung beim Start von Projekten die aus EU-Mitteln oder anderen nicht zurückzahlbaren Quellen finanziert sind. Hier geht es um Klagen gegen Handlungen und Maßnahmen der zuständigen Behörden die Ihre Projekte bewerten, und auch um Streitigkeiten betreffend den Akquisitionen die im Rahmen Ihres Projekts gemacht werden. Zugleich helfen wir Sie wenn die Verwaltungsbehörde sich weigert, bestimmte Kosten in Ihrem Projekt zurückzuerstatten.

Unsere spezialisierte Anwälte sichern unseren Kunden Unterstützung im Fall strafrechtlicher Ermittlungen wegen Straftaten die im Gesetz 78/2000 enthalten sind, d.h. Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, Unrechte Erwerbung Europäischer Mittel, Veruntreuung Europäischer Mittel, oder illegale Verminderung der Mittel aus dem allgemeinen Haushalt der Europäischen Gemeinschaften.

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